… ist dieser Fall auf jeden Fall. Einerseits finde ich das Urteil irgendwo gerechtfertigt. Sich “nur” gegen Nazis engagieren kann nun mal kein Freifahrtsschein sein wenn man aus der entgegengesetzten Extremistenecke kommt.
Andererseits würde ich die ausschlaggebenden zwei Aussagen in besagtem Antifa-Grundsatzpapier teilweise (bezgl. Militanz) bzw. ganz (sicher keine Änderungen auf parlamentarischem Wege) unterstützen. Wobei die nächste Frage wieder wäre, welche Änderungen wie, wo, in welcher Form. Da wären die Ziele der Antifa sicher nicht meine: “Unterdrückungsverhältnisse”, besser: systematische Manipulierungs- und Verdummungsbestrebungen, mache ich unter anderem auch in einseitigen und geist- wie alternativlosen ideologischen Kampfparolen wie “Erase capitalism!” aus (erst jüngst wieder auf einem einschlägigen Plakat in der Uni gesehen).
Und letztendlich ist das Berufsverbot irgendwie auch schon wieder total übertrieben. Wie gesagt, nicht ganz eindeutig das Ganze.
Und schwupps… berufliche Zukunft verbaut, Herr I.
Aber Staatsfeind Nr. 2, das ist doch auch schon was.

np. Trist - Tiefenrausch (ein Abstieg in fünf Stufen)